Presseartikel

Oberberg aktuell, 14. Juli 2008:

Freude bei Wiehltalbahnern nach OVG-Beschluss: Kurzfristige Betriebsgenehmigung sind unrechtmäßig

(mp/15.7.2008 AKTUALISIERT vom 14.7.2008) Oberberg - Das OVG Münster hat zugunsten einer langfristigen Betriebsgenehmigung für die Wiehltalbahnstrecke entschieden - Das Urteil über eine Entwidmung der Strecke steht noch aus.

Jubel bei den Wiehltalbahn-Freunden: Das Oberverwaltungsgericht Münster hat zugunsten einer langfristigen Betriebsgenehmigung auf der Wiehltalbahnstrecke entschieden. Das Gericht wies den Berufungsantrag des Landes Nordrhein-Westfalen gegen ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom Januar 2007 als unzulässig zurück. Damit ist die bisherige Praxis des Landes, den Betreibern der Bahnstrecke von Monat zu Monat nur eine kurzfristige Erlaubnis zum Betrieb der Bahn zu erteilen, endgültig unrechtmäßig und damit hinfällig.

Die Entscheidung war von den Verantwortlichen bei den betroffenen Kommunen Morsbach, Reichshof, Waldbröl und Wiehl sowie den Betreibern der Wiehltalbahn wegen ihrer Bedeutung mit Spannung erwartet worden. Erst vor kurzem hatten die Kommunen als Eigentümer der Trassen-Grundstücke eine zivilrechtliche Klage gegen die Rhein-Sieg-Eisenbahn GmbH und den Förderkreis zur Rettung der Wiehltalbahn auf Herausgabe der Grundstücke und Unterlassung des Bahnbetriebs vor den Landgerichten in Köln und Bonn verloren. Vor dem Verwaltungsgericht Köln ist zudem ein weiteres Verfahren anhängig, in dem sich die Betreiber gegen die vom Regierungspräsidium in Köln verfügte Entwidmung der Bahnstrecke wenden.

„Dies ist in der Tat eine wichtige Entscheidung“, sagte Walter Ruland, Beigeordneter der Stadt Wiehl heute gegenüber Oberberg-Aktuell. Ein Statement zu den Folgen des Münsterer Beschlusses oder zum weiteren Vorgehen ließ sich der Wiehler Kämmerer allerdings nicht entlocken: „Wir haben die Entscheidung erst heute erhalten und bisher weder intern noch mit unseren Rechtsberatern darüber sprechen können.“ Man benötige zunächst einige Bedenkzeit.

Waldbröls Bürgermeister Peter Koester, der zurzeit in Norwegen urlaubt, sagte, nach der Ablehnung der Berufung „steht es jetzt 2:0“ für die Bahnbetreiber. Dennoch habe sich noch nichts entschieden. Koester hob hervor, dass das Gericht „zwischen bestehenden und neu vergebenen Betriebsgenehmigungen unterschieden“ habe. Zudem habe das OVG klargestellt, ergänzte Bauamtsleiter Rolf Knott, „dass eine einmal erteilte Betriebserlaubnis keine Verpflichtung zum Betrieb mit sich bringt“. Daher zeige der Beschluss allenfalls eine Tendenz auf, an der grundsätzlichen Situation für Waldbröl habe sich nichts Wesentliches geändert.

Als Hoffnungsschimmer wertet Knott die Aussagen des Gerichts, in denen es das Vorbringen des Landes als „lediglich thesenartig“ bewertet. Insbesondere habe sich das Land nicht darauf berufen, so das Gericht in seiner Begründung, dass der Eigentümer einer Eisenbahninfrastruktur nicht verpflichtet sei, den Betrieb unter dem Blickwinkel erfolgter Planfeststellung und Widmung zu dulden. „Das Gericht hätte diese Feststellung wohl kaum getroffen, wenn nicht zumindest die Möglichkeit einer anderen Wertung bestünde“, so Knott.

Der Vorsitzende des Förderkreises zur Rettung der Wiehltalbahn, Gerhard Mansel, maß dem Beschluss des OVG weitreichende Bedeutung bei: „Diese Entscheidung ist richtungweisend für die anstehenden Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln bezüglich der Entwidmung der Strecke.“ Die Bezirksregierung Köln hatte die Wiehltalbahn-Strecke von Bahnbetriebszwecken freigestellt, während weiterhin Betrieb auf ihr stattfindet. Rainer Bohnet, Geschäftsführer der betreibenden Rhein-Sieg-Eisenbahn, sagte: „Dies ist mehr als ein Etappensieg für den Erhalt der Strecke, den weiteren Betrieb als Eisenbahn und darüber hinaus bedeutsam für die ganze Eisenbahnbranche.“