Presseartikel

Oberbergische Volkszeitung, 25. Januar 2007:

Titelseite:
Teilerfolg für Wiehltalbahn
WIEHL. Einen Teilerfolg hat gestern der Förderkreis der Wiehltalbahn vor dem Verwaltungsgericht Köln erstritten. Das Land muss eine neue Betriebsgenehmigung mit "angemessener Laufzeit" erteilen. Die bislang gesetzte Frist von einem Monat sei rechtswidrig. Das Urteil hat auch Konsequenzen für die Kommunen, die den Pachtvertrag bereits gekündigt haben. (mf)

LOKALES:
Wiehltalbahner vor Gericht erfolgreich
Land muss neue Betriebsgenehmigung erteilen - Gesetz sieht bis zu 50 Jahre vor

von MICHAEL FIEDLER-HEINEN

AUS DEM KREIS. Einen Teilerfolg hat der Förderkreis der Wiehltalbahn gestern vor dem Verwaltungsgericht Köln errungen. Die Wiehltalbahner hatten über ihre Betreibergesellschaft "Rhein-Sieg-Eisenbahn" gegen das Land Nordrhein-Westfalen geklagt, um eine unbefristete Betriebsgenehmigung für die Strecke Osberghausen - Waldbröl zu erwirken. Das Landes-Verkehrsministerium hatte die Betriebsgenehmigung bislang nur von Monat zu Monat verlängert. "Das ist rechtswidrig", gab Klaus-Peter Uhlenberg als Sprecher des Verwaltungsgerichtes den Tenor der Verhandlung wieder. Die Vorsitzende Richterin der 18. Kammer, Dr. Zimmermann-Rhode, verurteilte das Land zur Festlegung einer angemessenen Frist für die Betriebsgenehmigung, ohne diese Frist konkret festzulegen. Das Gesetz sehe bis zu 50 Jahre vor.

"Das zeigt, wohin die Tendenz geht", sagte Klaus-Peter Uhlenberg. Die Gewichtung der Kammer werde auch dadurch deutlich, dass dem Land Dreiviertel der Verfahrenskosten angelastet worden seien und der Klägerin das restliche Viertel.

Noch in der vergangenen Woche hatte der Wiehler Stadtrat mit großer Mehrheit den Pachtvertrag mit dem Bahnförderkreis zum 1. März gekündigt.

Welche Auswirkungen nun das gestrige Urteil für die Pläne der Kommunen haben wird, die Gleise baldmöglichst abzureißen, vermochte Wiehls Bürgermeister Werner Becker-Blonigen aus dem Stegreif nicht zu beurteilen. "Dazu muss ich erst einmal den Inhalt des Urteiles und die Begründung kennen", erklärte er auf Anfrage.

Erst im Dezember hatten die Südkreis-Kommunen die Trasse gekauft. Da es sich bei der Wiehltalbahn jedoch um eine öffentlich gewidmete Eisenbahn handelt, ist das Eigentumsrecht nachrangig.

Gerhard Mansel, Vorsitzender des Förderkreises, nahm das Urteil mit großer Freude auf. "Das ist mehr als eine Ohrfeige für die Kommunal- und Landespolitiker", sagte Mansel. Der Verein werde die Pacht jedenfalls weiter bezahlen, "und natürlich auch über den März hinaus."

In 14 Tagen werde im Übrigen von Wiehl aus der erste große Holztransport mit 1000 Tonnen "Windbruch" starten, und dann regelmäßig weitere. Als Vereinsvorsitzender hoffe er nun, dass man mit den Kommunen eine vernünftige Lösung finde. Abgerissen werden dürften die Gleise jetzt jedenfalls nicht. Mansel: "Das wird mit Gefängnis bis zu zehn Jahren bestraft."