Presseartikel

Oberbergische Volkszeitung, 1. Dezember 2007

Klageflut statt Bahnverkehr
Förderkreis kritisiert Verbotsantrag als "Aufforderung zum Rechtsbruch"

von MICHAEL FIEDLER-HEINEN

REICHSHOF. "Das ist Aufforderung zum Rechtsbruch", kommentiert Gerhard Mansel, Vorsitzender des Förderkreises zur Rettung der Wiehltalbahn, die seit kurzem beim Landgericht Bonn anhängige Klage der Kommunen Wiehl, Reichshof und Waldbröl. Mit dieser Klage soll den Wiehltalbahnern verboten werden, irgendeinen Zug, ob für Personen- oder Güterverkehr, auf der Strecke rollen zu lassen.
Begründet wird diese Forderung unter anderem damit, dass die Kommunen seit dem 1. Januar Eigentümer der Strecke sind. Außerdem habe die Bezirksregierung dem Antrag der Stadt Waldbröl stattgegeben, das Teilstück zwischen Hermesdorf und Waldbröl von Bahnbetriebszwecken freizustellen. Gegen diesen Bescheid von Ende September haben die Bahnfreunde Widerspruch eingelegt.
Für Gerhard Mansel ist die Klage der Kommunen schon deshalb zum Scheitern verurteilt, weil die Rhein-Sieg-Eisenbahn (RSE) durch die Betriebsgenehmigung auch die Pflicht zum Betrieb der Strecke übernommen habe. Jedes Eisenbahnunternehmen habe das Recht, auf der Wiehltalbahn zu fahren, und die RSE habe dies sicherzustellen.

Antrag auf Revision steht immer noch aus
Was die Betriebsgenehmigung betrifft, so hatte das Verwaltungsgericht Köln zu Beginn des Jahres festgestellt, dass die bis dahin immer nur monatsweise erteilte Genehmigung nicht rechtens ist. Vielmehr muss den Betreibern der Wiehltalbahn eine "angemessene" Frist eingeräumt werden, die laut Gesetz bis zu 50 Jahre betragen kann. Statt jedoch mit den Wiehltalbahnern über eine Frist zu verhandeln, hat das Land Nordrhein-Westfalen beim Oberverwaltungsgericht Münster gegen das Kölner Urteil Berufung beantragt. Das OVG hat darüber noch nicht entschieden.
Dass jetzt in Bonn schon wieder ein neues Verfahren eröffnet wurde, bringt Gerhard Mansel auf die Palme: "In einer Situation, in der alle bisherigen Verfahren nicht endgültig entschieden sind, immer wieder neue Verfahren zu eröffnen, stellt einen gravierenden Rechtsmissbrauch dar." Der Versuch der Kommunen, den Wiehltalbahnern mit Prozessen den Garaus zu machen, sei reine Willkür. Die Stadt- und Gemeinderäte, so der Förderkreischef, sollten ihre Verwaltungen auffordern, "zu sachlich korrekter Arbeit zurückzukehren".