Presseartikel

Kölner Stadtanzeiger, 15. November 2008:

GEGEN BEZIRKSREGIERUNG
Wiehltalbahn setzt sich durch

Von Stephan Propach

Ein erneuter Sieg für die Wiehltalbahn: Die Oberbergische Schienenstrecke wird nicht entwidmet. Die Bahnfreunde haben alle zwölf bisherigen Prozesse für sich entschieden.

KÖLN/OBERBERG - Das Verwaltungsgericht Köln hat gestern erneut für die Wiehltalbahn im Oberbergischen Kreis entschieden, diesmal gegen die Kölner Bezirksregierung und die Gemeinde Morsbach. In den Verfahren, zu denen die 18. Kammer des Verwaltungsgerichts gestern ihre Entscheidungen bekannt gab, ging es vor allem um die Entwidmung der Bahntrasse zwischen Engelskirchen und Waldbröl / Morsbach. Die hatte der Kölner Regierungspräsident Anfang 2008 mit dem Argument ausgesprochen, es bestehe dort kein Verkehrsbedürfnis mehr, und eine Nutzung als Bahnstrecke sei langfristig nicht mehr zu erwarten. Diese Bewertung sei falsch, die Entwidmung also zurückzunehmen, urteilte das Gericht.

Bereits im Januar 2007 hatte das Verwaltungsgericht Köln das Land angewiesen, der Bonner Rhein-Sieg-Eisenbahn (RSE) eine längerfristige Betriebsgenehmigung für die Wiehltalstrecke zu erteilen. Nachdem die Revision gegen dieses Urteil vom Oberverwaltungsgericht Münster im vergangenen Juli abgewiesen worden war, wurde die Betriebsgenehmigung für 50 Jahre erteilt. Dagegen hatte nunmehr die Gemeinde Morsbach im Süden Oberbergs geklagt. Dort endet ein Nebenzweig der Wiehltalstrecke. Die Gemeinde hat bereits Gleisanlagen demontieren lassen und im Oktober einen Bauzug der Eisenbahner mit einem aufmontierten Prellbock gestoppt.

Vor Gericht scheiterte Morsbach jetzt mit dem Antrag, die Betriebsgenehmigung für die Strecke nach Morsbach zu revidieren. Die Gemeinde sei überhaupt nicht klageberechtigt, urteilte das Gericht. Die Morsbacher wollten außerdem gerichtlich feststellen lassen, dass sie den Eisenbahnverkehr auf ihrem Gemeindegebiet nicht dulden müssten. Ob das so ist, muss nun das Landgericht Bonn klären.

Von einer „interessanten Entwicklung der Rechtsprechung“ sprach am Freitag Werner Becker-Blonigen, Bürgermeister von Wiehl und Vorreiter im Kampf gegen die Bahnbetreiber. Letztendlich müsse das Land wohl unabhängig vom Thema Wiehltalbahn klären lassen, ob ein Rechtsanspruch höher bewertet werden könne als Entscheidungen von Landtag und Regionalrat. Die Stadt Wiehl plant eine Straße quer über die Gleise, für die ein Bahnübergang verlegt werden muss. Verkehrsminister Oliver Wittke hatte eine Förderung mit dem Hinweis verweigert, kein Geld für eine Bahnstrecke ausgeben zu wollen, die eh bald stillgelegt werde.

In Zusammenarbeit mit der RSE hat der Verein zur Rettung der Wiehltalbahn die Strecke in den vergangenen Jahren bereits bis Wiehl reaktiviert. Derzeit wird sowohl an dem Abschnitt bis Waldbröl als auch an dem nach Morsbach intensiv gearbeitet. Museumszüge sollen im kommenden Jahr Waldbröl anfahren. „Wir werden nun wieder die Gespräche mit Kunden aufnehmen, die dringend auf Rechtssicherheit warten“, sagte RSE-Geschäftsführer Rainer Bohnet am Freitag nach dem Urteil. Seine Gesellschaft hat bereits Holzzüge aus Oberberg nach Süddeutschland gefahren und will den Güterverkehr weiter ausbauen.