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Wiehltalbahn: Bezirksregierung entwidmet Strecke

(22.10.2007) Mitte Oktober hat die Bezirksregierung Köln den Abschnitt Hermesdorf –  Waldbröl der seit 1999 von der Rhein-Sieg-Eisenbahn (RSE) betriebenen denkmalgeschützten Wiehltalbahn gegen den Willen der Betreiber entwidmet. Sie folgt damit dem Antrag der Stadt Waldbröl, die seit 1.1.2007 Eigentümerin dieses Streckenabschnitts ist und einen Bahneinschnitt zuschütten möchte, um den Bau eines Kreisverkehrs zu vereinfachen.

Das Allgemeine Eisenbahngesetz AEG fordert als Voraussetzung einer Freistellung von Bahnbetriebszwecken („Entwidmung“), dass „kein Verkehrsbedürfnis mehr besteht und langfristig eine Nutzung der Infrastruktur im Rahmen der Zweckbestimmung nicht mehr zu erwarten ist“ (AEG §23 (1)). Die Bezirksregierung bestimmt als Zweckbestimmung einer Eisenbahn den „Transport von Personen und Gütern zum Zwecke des Ortswechsels“, wodurch in ihren Augen Tourismusverkehr, der nur „Fahrten um ihrer selbst Willen“ umfasse, nicht im Rahmen der Zweckbestimmung liegt und folglich einer Entwidmung nicht entgegensteht. Zwar erkennt die Bezirksregierung den mehrmals wöchentlich stattfindenden Güterverkehr der RSE an. Dieser sei aber zu gering, um von einem Verkehrsbedürfnis zu sprechen. Damit stellt sich die Bezirksregierung gegen bisherige Standpunkte. So hat im Fall der bayerischen Ilztalbahn bereits die Anfrage eines potentiellen Betreibers der Entwidmung entgegenstand.

Die Entscheidung der Bezirksregierung ist in den Augen der Betreiber inakzeptabel. Würde sie rechtskräftig, entzöge die Bezirksregierung mit ihrer Argumentation alle deutschen Museums- und Tourismusbahnen und viele Güterzugstrecken dem Schutz des AEG. Mit großer Sorge verfolgt daher auch der Verband der Deutschen Museums- und Touristikbahnen (VDMT) die Entwicklung.

Die RSE hat Einspruch gegen die Freistellung erhoben. Dieser Einspruch hat aufschiebende Wirkung.